Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der AeroCAD e.U. (nachfolgend "AeroCAD") und ihren Kunden in Bezug auf Bestellungen und Lieferungen von Waren. Diese AGB finden keine Anwendung auf Privatkunden, die keine geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten ausüben.  
2 Durch die Annahme eines Angebots, die Durchführung einer Bestellung oder die Ausführung eines Auftrags akzeptiert der Kunde diese AGB in ihrer aktuellen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AeroCAD stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Falls AeroCAD solchen Bedingungen zustimmt, gelten sie nur ergänzend. Die Durchführung einer Lieferung oder Leistung durch AeroCAD für den Kunden stellt keine Zustimmung zu den allgemeinen Bedingungen des Kunden dar. Auch eine schweigende Zustimmung von AeroCAD zu einer Bestellung des Kunden mit abweichenden Erklärungen gilt nicht als Zustimmung.  
3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte und Verträge mit dem Kunden, auch wenn AeroCAD nicht ausdrücklich darauf hinweist.

§ 2 Angebote und Lieferung  

1 Die Angebote von AeroCAD sind unverbindlich und dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Ausführung des Auftrags durch AeroCAD zustande.

§ 3 Preise und Zahlung  

1 Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich nicht als Pauschalpreise.  
2 Zusätzliche Leistungen, die auf Anweisung des Kunden erbracht werden und nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden gesondert vergütet.

§ 4 Stornierung von Aufträgen

Im Falle einer Stornierung eines Auftrags oder einer Bestellung durch den Kunden ab 3 Tage vor dem geplanten Auftragstermin wird eine Ausfallvergütung fällig, deren Höhe 20 % des Rechnungsbetrags netto beträgt.

§ 5 Zahlung  

1 Die Vergütung ist innerhalb von 21 Tagen nach Ausführung des Auftrags netto zu zahlen.  
2 Gerät der gewerbliche Kunde in Zahlungsverzug, ist AeroCAD berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.
3 AeroCAD ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt  

1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von AeroCAD.  
2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden, sicherungsübereignen oder anderweitig Dritten Rechte daran einzuräumen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden  

1 Vor Arbeitsbeginn benennt der Kunde einen bevollmächtigten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Leistungen.
2 Der Kunde trägt die Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Durchführung der Flugdurchführung, z. B. uneingeschränkter Zugang zum Leistungsort.
3 Der Kunde informiert uns vor Arbeitsbeginn über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort, z. B. Brandmelder, Rauchmelder, bei einer gemeinsamen Begehung.
4 Der Kunde besorgt auf eigene Kosten erforderliche Genehmigungen, Meldungen und Zustimmungen von Dritten und Behörden. Wir weisen darauf hin, sofern nicht ausdrücklich verzichtet oder der gewerbliche Kunde aufgrund von Ausbildung und Erfahrung über dieses Wissen verfügen müsste.
5 Die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden führt ausschließlich zur Nichtvorgabe der Leistungsfähigkeit infolge falscher Kundenangaben, ohne dass unsere Leistung als mangelhaft betrachtet wird.

§ 9 Termine Leistungserbringung  

1 Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, wie z.B. Wetterbedingungen, Streik oder Verzögerungen seitens unserer Zulieferer, verschieben sich Fristen und Termine entsprechend.  

§ 8 Gewährleistung und Haftung  

1 AeroCAD übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden oder indirekte Schäden, die dem Kunden infolge einer mangelhaften Leistung entstehen könnten.  
2 Die Haftung von AeroCAD beschränkt sich auf direkte Schäden, die unmittelbar durch grobes Verschulden oder Vorsatz seitens AeroCAD verursacht wurden, und ist auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.  
3 AeroCAD haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren durch den Kunden entstehen.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den zwischen AeroCAD und dem Kunden geschlossenen Verträgen wird der Sitz von AeroCAD vereinbart.  Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.